Fragen und Antworten

Wie viel Gehalt kann ich umwandeln?

Maximal dürfen 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umgewandelt werden. Für 2021 sind das max. 584,00 € monatlich / 7.008,00 € jährlich. Die Hälfte dieses Betrages (monatlich € 292,00) ist darüber hinaus sozialversicherungsfrei.

Bis zu einer monatlichen Entgeltumwandlung von € 292,00 erfolgt eine Bezuschussung durch AIDA Cruises von 15%!

Der Mindestbeitrag beträgt 25,00 € monatlich / 300,00 € jährlich.

Des Weiteren ist eine monatliche oder eine jährliche Beitragszahlungsweise möglich.

Kann ich die Beiträge in späteren Jahren anpassen?

Die Beiträge können, im Rahmen der o.g. Grenzen, der jeweiligen individuellen Einkommenssituation angepasst, das heißt erhöht oder gesenkt werden. Auch eine Beitragsfreistellung ist jederzeit möglich.

Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel?

Sofern der neue Arbeitgeber keine Direktversicherungs-Zusage anbietet, besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf dessen Versorgungssystem zu übertragen.
Wird hingegen auch vom neuen Arbeitgeber eine Direktversicherung angeboten, können die erworbenen Ansprüche i.d.R. auf die neue Versicherungsgesellschaft übertragen werden.

Und was muss weiterhin beachtet werden?

Die Direktversicherung wird bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen.

Ab dem 67. Lebensjahr erhalten Sie eine lebenslange Altersrente oder Sie entscheiden sich stattdessen für eine einmalige Kapitalabfindung

Eine vorzeitige Inanspruchnahme ab dem 62. Lebensjahr im Erlebensfall ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich; die Höhe der Versorgungsleistung ist dann natürlich entsprechend niedriger.

Die Rentenleistungen sind von Ihnen im Rentenalter zu versteuern (sog. nachgelagerte Besteuerung). Da das Einkommen dann i.d.R. niedriger ist als im Erwerbsleben, führt die Versorgung über die Direktversicherung wegen der steuerfrei geleisteten Beiträge häufig nicht nur zu einer Steuerstundung, sondern auch zu einer realen Steuerersparnis.

Leistungen aus einer Direktversicherung sind beitragspflichtig, sofern Sie als Rentner in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Sollten Sie vor Altersrentenbeginn versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen das bis dahin angesammelte Vertragsguthaben (Beiträge und Zinsen) ausgezahlt.

Für ein Ableben nach Rentenbeginn wurde eine so genannte Rentengarantiezeit von 10 Jahren berücksichtigt. Diese bewirkt, dass Ihre Hinterbliebenen die Renten erhalten, die bis zum Ablauf dieser Frist noch geflossen wären.

Als Hinterbliebene sind aus steuerrechtlichen Gründen ausschließlich folgende Personen bezugsberechtigt: Ehegatten, Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, kindergeldberechtigte Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen der Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Unter „Simulationsrechner“ haben Sie die Möglichkeit, Ihren individuellen Beitrag sowie die hieraus resultierende Altersvorsorge zu berechnen.